Spielplatzprüfung/Prüfintervalle
Prüfintervalle
Wie oft muss ein Spielplatz geprüft werden?
Drei wiederkehrende Inspektionen mit unterschiedlichem Rhythmus – und warum es keine feste Zahl gibt, die für jeden Spielplatz gilt.
Hinweis zu diesen Informationen
Diese Seite gibt allgemeine, unverbindliche Informationen zur Spielplatzprüfung. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt weder die Normen (DIN EN 1176, DIN EN 1177) noch die Anleitungen der Hersteller, die Beurteilung der Gegebenheiten vor Ort oder die Prüfung durch eine qualifizierte Person. Wir haben die Inhalte in eigenen Worten zusammengefasst; eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernehmen wir nicht. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der Norm.
Stand: 14.09.2026 · Quellen · Fehler gefunden? info@twelve-digital.de
Auf einen Blick
Die wiederkehrenden Inspektionen
| Prüfart | Häufigkeit laut Quellen | Wer | Inhalt |
|---|---|---|---|
| Visuelle Routineinspektion | täglich bis wöchentlich bzw. vor jeder Nutzung; in Kitas täglich vor der Benutzung (DGUV Information 202-022; DGUV Regel 102-602) | eingewiesene Person, z. B. Hausmeister oder Kita-Personal (DGUV Information 202-022) | offensichtliche Gefahrenquellen wie Verschmutzungen, Scherben, Spritzen; fehlerhafte Geräte sperren und melden |
| Operative Inspektion | ein bis drei Monate; in der DGUV-Übersicht „vierteljährlich“ (DGUV Information 202-022; Unfallkasse Bremen) | je nach Quelle qualifizierte, geschulte oder sachkundige Person (DGUV Information 202-022; Unfallkasse NRW (Sichere Kita); Sichere Schule) | Funktion, Stabilität und Standsicherheit der Geräte und der Anlage, Verschleiß |
| Jahreshauptinspektion | jährlich, vorzugsweise zu Beginn der Spielsaison (Unfallkasse NRW (Sichere Kita)) | sachkundige Person (Unfallkasse NRW (Sichere Kita); DGUV Information 202-022) | betriebssicherer Zustand: Geräte, Verankerung, Fundamente, Fallschutz, Fangstellen, Umgebung |
Die Angaben stammen aus Veröffentlichungen der Unfallversicherungsträger, die sich auf DIN EN 1176-7 beziehen. Die Übersichtstabellen der DGUV beziehen sich auf die Ausgabe 2008 der Norm; wie die geltende Ausgabe 2020-06 Intervalle formuliert, haben wir nicht geprüft. Den Wortlaut der Norm geben wir nicht wieder; sie ist bei DIN Media erhältlich (DIN EN 1176-7).
Einordnung
Warum es keine feste Zahl gibt
Die Quellen nennen Spannen, keine einzelne Zahl für jeden Spielplatz. Worauf es ankommt:
- Herstellerangaben. Die Inspektions- und Wartungsinformationen der Hersteller sind zu beachten (DGUV Regel 102-602). Die Handlungshilfe der Unfallkasse Bremen formuliert: Vom Hersteller vorgegebene Mindestinspektionsintervalle sind in jedem Fall einzuhalten (Unfallkasse Bremen).
- Nutzung und Vandalismus. Ein wenig benutzter Spielplatz ist seltener zu kontrollieren als ein häufig benutzter oder von Vandalismus betroffener; bei stark benutzten Spielplätzen nennt die Unfallkasse Bremen eine häufigere als in der Regel wöchentliche Kontrolle (Unfallkasse Bremen).
- Kindertageseinrichtungen. Die DGUV Regel 102-602 nennt eine Inaugenscheinnahme des Außengeländes samt Geräten täglich vor der Benutzung (DGUV Regel 102-602).
Vor der ersten Nutzung
Neue oder wesentlich geänderte Geräte
Für Kindertageseinrichtungen formuliert die Unfallkasse NRW: Neue oder wesentlich geänderte Spielplatz- und Klettergeräte müssen vor der Inbetriebnahme von einer sachkundigen Person überprüft werden; die Überprüfung ist zu dokumentieren und die Dokumentation aufzubewahren (Unfallkasse NRW (Sichere Kita)). Die App führt diese Prüfung als „Erstabnahme“ mit allen Prüfpunkten der Checkliste, ohne wiederkehrenden Termin.
Verantwortung
Wer für die Prüfungen verantwortlich ist
Nach „Sichere Schule“ ist der Träger der Einrichtung für die Veranlassung der Inspektionen und Wartungsarbeiten verantwortlich (allgemeine Verkehrssicherungspflicht) (Sichere Schule).
DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern technische Regelungen mit Empfehlungscharakter; sie gehören zu den anerkannten Regeln der Technik. Rechtlich nicht verbindlich sind auch die DGUV Regeln und DGUV Informationen; rechtsverbindlich sind dagegen Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften (Unfallkasse NRW (Sichere Kita), Rechtsgrundlagen).
Für Kindertageseinrichtungen gilt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 82. Nach ihrem § 28 müssen Spielplatzgeräte sicher gestaltet, aufgestellt, geprüft und gewartet sein (DGUV Vorschrift 82). Intervalle oder Qualifikationen nennt § 28 nicht.
Dokumentation
Prüfungen festhalten
Inspektions- und Wartungsarbeiten sowie Reparaturen sind zu dokumentieren (DGUV Information 202-022). Eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist haben wir in den ausgewerteten Quellen nicht gefunden; die Muster-Dienstanweisung der Unfallkasse Bremen aus dem Jahr 2015 sieht fünf Jahre vor (Unfallkasse Bremen). Eine Vorlage zum Ausdrucken gibt es beim Kontrollbuch.
In der App
Fälligkeiten als Startwert, pro Spielplatz änderbar
In der App Spielplatzprüfung hat jede wiederkehrende Prüfart einen voreingestellten Abstand: 7 Tage für die visuelle Routineinspektion, 90 Tage für die operative Inspektion und 365 Tage für die Jahreshauptinspektion. Das sind Startwerte am jeweils längsten Ende der oben genannten Spannen, keine Empfehlung für einen bestimmten Spielplatz.
Die Abstände lassen sich für jeden Spielplatz ändern – zum Beispiel auf einen Tag, wo die Sichtkontrolle täglich stattfindet. Die App rechnet ab der letzten abgeschlossenen Prüfung derselben Prüfart und zeigt oben an, was fällig ist.
Die App
Prüfungen dokumentieren, direkt am Gerät.
Die App Spielplatzprüfung führt durch dieselben Prüfpunkte, nimmt Fotos und Messwerte auf und erzeugt den PDF-Bericht noch vor Ort. Kostenlos für einen Auftraggeber und drei Spielplätze, ohne Konto und ohne Demo-Termin.
Quellen
Worauf sich diese Seite stützt
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Information 202-022 „Außenspielflächen und Spielplatzgeräte“, Ausgabe Mai 2020
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Regel 102-602 „Branche Kindertageseinrichtung“, Ausgabe Juli 2019
- Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (Sichere Kita): Prüfung und Wartung von Spielplatz- und Klettergeräten, Stand 21.03.2024
- Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen: Handlungshilfe „Spielplatzkontrolle“, Stand Juni 2015 — Mustervorlage; verweist teils auf inzwischen ersetzte Regelwerke
- DGUV / Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (Sichere Schule): Prüfung und Wartung der Spielplatzgeräte
- Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (Sichere Kita): Rechtsgrundlagen für Bau und Ausstattung, Stand 15.09.2022
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Vorschrift 82 „Kindertageseinrichtungen“, Mai 2007
- DIN Media: DIN EN 1176-7:2020-06 – Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb — Produktseite; der Normtext ist kostenpflichtig
Abgerufen am 14.09.2026. Die Normen DIN EN 1176 und DIN EN 1177 selbst sind kostenpflichtig und hier nicht wiedergegeben; maßgeblich ist jeweils die geltende Fassung.