N° 1176-7Spielplatzprüfung

Bereit für die Prüfung

Vier Schritte bis zum fertigen Bericht. Alles läuft offline, auch ohne Netz am Spielplatz.

Die Checkliste orientiert sich an DIN EN 1176-7; ihr Umfang richtet sich nach der Art der Prüfung.

  1. Stadt, Gemeinde oder Betreiber — der Name steht auf jedem Bericht.

  2. Spielplatz anlegen

  3. Geräte erfassen

  4. Inspektion starten

Fällige Prüfungen

Nach den Prüfintervallen des jeweiligen Spielplatzes.

Auftraggeber

Auftraggeber

Name erscheint auf allen Berichten.

Spielplätze

Spielplatz

Adresse wird im Bericht aufgeführt.

Prüfintervalle

Tage bis zur nächsten Prüfung. Leer übernimmt den Vorschlag, 0 schaltet die Erinnerung ab.

Die Vorschläge sind Startwerte, keine Vorgabe. Maßgeblich sind Herstellerangaben, Nutzung und die Festlegung des Betreibers; für Kitas nennt die DGUV Regel 102-602 eine Sichtkontrolle täglich vor der Benutzung.

Erst Geräte erfassen, dann prüfen.

Offene Mängel

Spielgeräte

Jedes Gerät wird einzeln bewertet und einzeln im Bericht aufgeführt.

Bisherige Inspektionen

Alle Prüfungen dieses Spielplatzes in einem Dokument — das, was ein Betreiber aufbewahrt.

Spielgerät

Hersteller und Baujahr werden für die Dokumentation verwendet.

Fotos

Zusammenfassung

Durchsehen, unterschreiben, Bericht erzeugen.

Hier unterschreiben

Mit dem Bericht gilt die Prüfung als abgeschlossen. Sie lässt sich danach wieder öffnen und der Bericht neu erzeugen.

Prüfbericht

Bericht durchsehen und anschließend senden oder speichern.

Der Bericht ist fertig, lässt sich hier aber nicht anzeigen. Über „Bericht senden“ kann er gespeichert oder geteilt werden.

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Einstellungen

Konto, Prüferdaten, lokaler Datenbestand.

Konto

Sprache

Erinnerungen

Prüfer-Profil

Diese Angaben erscheinen auf jedem Bericht. Ohne sie geht der Bericht ohne Namen heraus.

Daten